13-12-2020, 12:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2020, 12:46 von Zahlesel_RUS.)
ich blicke nicht ganz durch
ich habe den Titel seit dem 12.2017, Tituliert wurde ab 1.11.2016
Zitat:Die Verjährungsfristen belaufen sich auf drei Jahre. Die Frist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darüber hinaus muss der familienferne Elternteil Kenntnis erlangt haben und entsprechend belehrt worden sein. Erhält der Unterhaltsschuldner keine Kenntnisse, beläuft sich die Frist auf 10 Jahre. Sofern ein rechtskräftiger oder vollstreckbarer Titel für diesen Zeitraum vorliegt, verjährt die Angelegenheit nach 30 Jahren.https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/
ich habe den Titel seit dem 12.2017, Tituliert wurde ab 1.11.2016
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch