13-12-2020, 13:12
Also Unbezahltes ab 1.11.2016 erst in 30 Jahren. Nachdem nun die Verwirkung nach dem BGH-Urteil offenbar auch wegfällt, gilt einmal der Grundsatz, sich mit Unterhaltsschulden gründlich und dauerhaft einzurichten anstatt auf irgendwelche Verjährungen, Verwirkungen, Insolvenzen und sowas zu hoffen.
Es gibt da keine Durststrecke mit späterem Neustart, weil es keinen Neustart gibt. Die Entwicklung der letzten Jahre hat das noch enorm verstärkt, ist massiv gläubigerzentrierter geworden. Verwirkung weg, Insolvenzrecht geändert so dass fast grundsätzlich keine Unterhaltsschulden erfasst werden. Man sollte also seinen Lebensweg und seine berufliche Entwicklung grundsätzlich daran anpassen.
Es gibt da keine Durststrecke mit späterem Neustart, weil es keinen Neustart gibt. Die Entwicklung der letzten Jahre hat das noch enorm verstärkt, ist massiv gläubigerzentrierter geworden. Verwirkung weg, Insolvenzrecht geändert so dass fast grundsätzlich keine Unterhaltsschulden erfasst werden. Man sollte also seinen Lebensweg und seine berufliche Entwicklung grundsätzlich daran anpassen.