13-12-2020, 14:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-12-2020, 14:02 von Zahlesel_RUS.)
okay, danke, dann muss ich keine neue Pläne überlegen. Fahre erstmal den Wer der Beschwerde bei dem Jobcenter und Klage bei dem Verwaltungsgericht wegen UV in der Zeit der erweiterten Betreuung.
Zitat:Lebt das Kind ein Drittel bis zur Hälfte der Zeit bei dem anderen Elternteil, ist eine Einzelfallprüfung erforderlich (einschränkender VG Berlin, Urteil vom 27.09.2016, Az. 21 K 111.16, wonach Alleinerziehung bereits bei 1/3 Mitbetreuung ausgeschlossen ist und sogar ausgeschlossen sein kann, wenn der Umfang der Mitbetreuung durch den anderen Elternteil weniger als 1/3 der Betreuungszeit ausmacht, dieser aber das Fehlen der 1/3-Schwelle durch außergewöhnliche Betreuungsleistungen kompensiert).https://www.rechtsanwalt-wedding.de/anwa...ternteils/
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch