14-12-2020, 09:45
Ich würde auch dazu raten, sich die Unterhaltsansprüche zu sichern. Mit dem Gerichtsurteil (=vollstreckbare Urkunde) im Schrank kann man sich immer noch überlegen, ob man das Geld dann tatsächlich vollstrecken lässt.
Ich würde das vom Verhalten der Ex nach der Scheidung abhängig machen. Ist sie anständig, darf sie das Geld vorläufig behalten. Zickt sie rum, schickst du den Gerichtsvollzieher. Und ausserdem gibts ja noch den §170 StGB.
Ich würde das vom Verhalten der Ex nach der Scheidung abhängig machen. Ist sie anständig, darf sie das Geld vorläufig behalten. Zickt sie rum, schickst du den Gerichtsvollzieher. Und ausserdem gibts ja noch den §170 StGB.
Bibel, Jesus Sirach 8.1