20-12-2020, 21:31
Um hier nochmal Rückmeldung zu geben:
Anfang Dezember kam vom zuständigen Amtsgericht die Benachrichtigung der Antragsrücknahme inkl. zugehörigem Beschluss.
Die Einwendung gegen die Falschangaben seitens des Beistandschaft in Bezug auf Leistungen nach UVG (argumentativ untermauert durch das Urteil des OLG Thüringen) waren also wirkungsvoll. Auch höchst erfreulich, dass ich das nicht selber vor dem OLG ausfechten musste.
Da die Mutter wohl kaum auf ihre UVG Leistungen verzichten wird, gehe ich davon aus, bis auf weiteres gegen solche vereinfachten Verfahren "immun" zu bleiben.
Und in dem Wissen, dass in 12 Tagen schon wieder ein komplettes Jahr an UVG Rückzahlungen verjährt, kann ich jetzt erstmal die Feiertage genießen
Anfang Dezember kam vom zuständigen Amtsgericht die Benachrichtigung der Antragsrücknahme inkl. zugehörigem Beschluss.
Die Einwendung gegen die Falschangaben seitens des Beistandschaft in Bezug auf Leistungen nach UVG (argumentativ untermauert durch das Urteil des OLG Thüringen) waren also wirkungsvoll. Auch höchst erfreulich, dass ich das nicht selber vor dem OLG ausfechten musste.
Da die Mutter wohl kaum auf ihre UVG Leistungen verzichten wird, gehe ich davon aus, bis auf weiteres gegen solche vereinfachten Verfahren "immun" zu bleiben.
Und in dem Wissen, dass in 12 Tagen schon wieder ein komplettes Jahr an UVG Rückzahlungen verjährt, kann ich jetzt erstmal die Feiertage genießen