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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Was soll schieflaufen, wenn das ABR beantragt wird? Im schlimmsten Fall bekommst er es nicht, oder Ex beantragt ebenfalls, dann gibt es sowieso ein Gutachten. Wo du dann an dem gleichen Punkt bist. KV möchte das ABR um Klarheit zu schaffen, dann kann er sich eine Wohnung in der Nähe suchen und wenn es gut läuft weiter Wechselmodell machen. Die Begründung solltest du gut ausformulieren, wenn das ein Anwalt macht hat es mehr Hand und Fuß, die selbst verfassten Begründungen lesen sich Richter nicht durch, du bist nicht vom Fach. Kann ich dir von einer befreundeten Richterin bestätigen. Da sprechen nur die Juristen unter sich! Nicht Juristen werden nicht ernst genommen. Du bist nicht vom Fach!
Und wenn das Gutachten negativ für KV ausgeht, dann ist es für Ihn auch vorbei. Da würde ich erst einmal über das ABR gehen. Da bekommt man einen Eindruck in welche Richtung es geht.
Du willst Klarheit für dein Kind, daher ABR mit dem Angebot Wechselmodel, dann ist die Gegenseite am Zug. Wenn solch eine Situation lange andauert, dann gibt es irgendwann mit Sicherheit Stress, deine Ex hat alle Zeit sich immer weiter zu informieren, verbündete zu suchen, Hilfeeinrichtungen kontaktieren usw. Bis die ihren Plan stehen hat.

Eilverfahren ABR, mit eidesstattlicher Erklärung warum und was dein Plan für deinen Sohn ist.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Lysander - 23-12-2020, 15:18

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