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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Bei mir war es ähnlich, wie Lysander beschreibt.

Du musst Dir über folgendes im klaren sein.

ES GEHT UM GELD!

Deine Ex will den Unterhalt und ihre Freiheit. Die Familienrechtsbranche emfpindet dies als faires Angebot. Persönlich habe ich das zu spät verstanden

Jetzt hast Du 2 Optionen:

1. Du akzeptierst die Zahlungen und machst 6/14. Zusätzlich findest Du Dich damit ab, dass es bis zum 12 Lebensjahr des Kindes immer so laufen wird, wie Deine Ex will (Kindergarten, Schule, Ferien, Weihnachten, Geburtstage, etc.). Da musst Du Dich devot anpassen und bekommst auch mal ein Zuckerlie.

2. Du akzeptierst die Zahlungen und genießt Deine Freiheit


Eine Dritte Lösung gibt es nicht!!!

Selbstverständlich musst Du das Wechselmodell beantragen. Das mit der psychischen Krankheit würde ich der Verfahrensbeiständin im Gespräch mitteilen. Ich würde die dann bitte, dass die das selbst einschätzen soll.

1-2 Wochen später kannst Du dann nach deren Einschätzung fragen. Das interne Ergebnis wird vermutlich 6/14 sein, weil die arme kranke Mutter Hilfe benötigt und der jetzt nicht auch noch das Kind weg genommen werden kann. Wird Dir aber so keiner sagen.

Die werden Dir stattdessen jedes Wort im Munde umdrehen. Der Hinweis auf die psychische Krankheit wird Dir als bindungsintolleranz untergejubeln; egal wie vorsichtig Du es formulierst. Wenn Du es verschweigst, wird Dir dann vorgeworfen, dass Du die Interessen des Kindes nicht im Blick hast. Und auf diese Weise suchen die nach argumenten und drehen sich alles zurecht; egal was Du oder Deine Ex tuen oder sagen - Zieleorientiert halt. Deshalb werden die Offiziellen auch immer, alle einer Meinung sein, was telefonsich abgestimmt wird und wo Richter involviert werden.

Wenn die aber völlig überraschend sagen sollten, dass Deine Ex eine Vollmeise hat, dann kannst Du mit denen besprechen, ob es sinnvoll ist, wenn Du das ABR beantragst. Das machst Du aber nur, wenn die Dir die Genehmigung erteilen. Bis dahin Wechselmodell fordern und darauf einstellen, dass Du lediglich zwischen 1 oder 2 entscheiden kannst.


Die Entscheidungen werden von den offiziellen im Vorfeld ausgekungelt. Die arbeiten Zielorientiert. Gib denen die Informationen und frag die dann, was die für Vorstellungen haben. Genau so wird es dann auch kommen!
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Alles-durch - 24-12-2020, 11:28

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