28-12-2020, 15:39
Hallo in die Runde!
Kurz die Situation:
- deutscher Titel (dynamisch, unbefristet) für 2 Kinder vorhanden
- Kinder leben in Österreich
- ich in Deutschland
Da ich in den letzten Monaten nur unvollständig Unterhalt zahlen konnte, kommt jetzt die österreichische UVK, die bereits an die Kinder geleistet hat, mit österreichischen Gerichtsbeschluss mit Zahlungsforderungen auf mich zu.
Pfändungen sind angekündigt, bisher aber nicht vollzogen oder laufen ins Leere.
Gedroht wird mit dem österreichischen § 198 STGB, der unserem 170er ähnlich ist.
Meine Fragen sind:
Würde Deutschland mich im Falle einer Verurteilung an Österreich ausliefern müssen?
Kann eine Verurteilung unwahrscheinlicher gemacht werden, wenn Teilbeträge gezahlt werden?
Danke für eure Meinungen, Erfahrungsberichte...
Kurz die Situation:
- deutscher Titel (dynamisch, unbefristet) für 2 Kinder vorhanden
- Kinder leben in Österreich
- ich in Deutschland
Da ich in den letzten Monaten nur unvollständig Unterhalt zahlen konnte, kommt jetzt die österreichische UVK, die bereits an die Kinder geleistet hat, mit österreichischen Gerichtsbeschluss mit Zahlungsforderungen auf mich zu.
Pfändungen sind angekündigt, bisher aber nicht vollzogen oder laufen ins Leere.
Gedroht wird mit dem österreichischen § 198 STGB, der unserem 170er ähnlich ist.
Meine Fragen sind:
Würde Deutschland mich im Falle einer Verurteilung an Österreich ausliefern müssen?
Kann eine Verurteilung unwahrscheinlicher gemacht werden, wenn Teilbeträge gezahlt werden?
Danke für eure Meinungen, Erfahrungsberichte...