30-12-2020, 10:56
Gerne möchte ich hier noch mal einhaken -
Kurz die Situation:
- deutscher Titel (dynamisch, unbefristet) für 2 Kinder vorhanden
- Kinder leben in Deutschland
- Ich als nicht-Deutscher EU Bürger lebe in GB (Brexit Fakt 01.01.2021)
- Mittlerweile €8.000 KU Rückstand (kein Einkommen)
- Werde regelmässig von UVK aufgefordert bzgl. Bewerbungsbemühungen aufgefordert
- Kein Besitz in meinem Namen
Ab 1. Januar "antwortet" UK nicht mir am European Court of Justice - wahey! Gerne hätte ich gerne eure Einschätzungen diesbezüglich:
Wie gross meint ihr ist die Chance dass auf Dauer die dt. Behörden mir bzgl. Rückstande hinterher rennt, vor allem da Oberwächter EU Justizhof ausser Spiel ist?
Und wie lange fordert eine Behörde Beweis bzgl. m Bewerbungsbemühungen?
Hoffe eure Meinungen führen ebenso für Entspannung in 2021!
Kurz die Situation:
- deutscher Titel (dynamisch, unbefristet) für 2 Kinder vorhanden
- Kinder leben in Deutschland
- Ich als nicht-Deutscher EU Bürger lebe in GB (Brexit Fakt 01.01.2021)
- Mittlerweile €8.000 KU Rückstand (kein Einkommen)
- Werde regelmässig von UVK aufgefordert bzgl. Bewerbungsbemühungen aufgefordert
- Kein Besitz in meinem Namen
Ab 1. Januar "antwortet" UK nicht mir am European Court of Justice - wahey! Gerne hätte ich gerne eure Einschätzungen diesbezüglich:
Wie gross meint ihr ist die Chance dass auf Dauer die dt. Behörden mir bzgl. Rückstande hinterher rennt, vor allem da Oberwächter EU Justizhof ausser Spiel ist?
Und wie lange fordert eine Behörde Beweis bzgl. m Bewerbungsbemühungen?
Hoffe eure Meinungen führen ebenso für Entspannung in 2021!
Panto