31-12-2020, 23:23
Das mit dem Unterhaltsverfahren ist klar. Unterhaltrecht = Anwaltspflicht.
Wenns gegen einen Verwaltungsakt geht, musst zu zum Verwaltungsgericht, so wie in der verlinkten Entscheidung.
Wenns gegen einen Verwaltungsakt geht, musst zu zum Verwaltungsgericht, so wie in der verlinkten Entscheidung.