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Versuch gegen JA vor VG zu klagen wird an FamG geroutet
#4
In dem Moment, dem die Unterhaltsvorschusskasse von dir wieder Geld sehen will, könntest du dem widersprechen, weil es keine Grundlage dafür gebe. Ein Forderungsübergang sei ausgeschlossen, weil keine Forderungen zulässig sind. Das müsste der Punkt sein, in dem es vor Gericht geht.
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RE: Versuch gegen JA vor VG zu klagen wird an FamG geroutet - von p__ - 01-01-2021, 13:45

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