02-01-2021, 14:50
1. Vermögen der Eltern bleibt gegenüber der volljährigen Studentin unbeachtlich. Aber nicht die Vermögenserträge. Kauft die Mutter von dem Erbe wieder eine Immobilie und erziehlt Mieteinnahmen, dann sind die Mieteinnahmen unterhaltsrelevant. Oder Dividende von Wertpapieren, die sie mit dem Erbe kauft. Zinsen auf der Bank gibts ja keine mehr.
2. Krankenversicherungkosten gehen extra, sie sind Mehrbedarf und nicht im Unterhalt enthalten. Die Volljährige leitet ihre Stellung nicht mehr von der der Eltern ab, damit gibt es auch keine Pflicht für die Eltern mehr ihr weiterhin eine teure private Versicherung zu spendieren.
3. Gottlob ist der Titel befristet. Das erleichtert einiges. Sie muss jetzt erst mal neu fordern und vorlegen. Beachte, dass sie ohne eigene Wohnung (du sagtest, sie wolle weiter bei der Mutter wohnen) auch als Studentin nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt fordern kann und nicht nach dem angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten.
2. Krankenversicherungkosten gehen extra, sie sind Mehrbedarf und nicht im Unterhalt enthalten. Die Volljährige leitet ihre Stellung nicht mehr von der der Eltern ab, damit gibt es auch keine Pflicht für die Eltern mehr ihr weiterhin eine teure private Versicherung zu spendieren.
3. Gottlob ist der Titel befristet. Das erleichtert einiges. Sie muss jetzt erst mal neu fordern und vorlegen. Beachte, dass sie ohne eigene Wohnung (du sagtest, sie wolle weiter bei der Mutter wohnen) auch als Studentin nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt fordern kann und nicht nach dem angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten.