02-01-2021, 15:53
(02-01-2021, 14:50)p__ schrieb: Gottlob ist der Titel befristet. Das erleichtert einiges. Sie muss jetzt erst mal neu fordern und vorlegen. Beachte, dass sie ohne eigene Wohnung (du sagtest, sie wolle weiter bei der Mutter wohnen) auch als Studentin nach der vierten Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt fordern kann und nicht nach dem angemessenen Gesamtunterhaltsbedarf eines Studenten.
Das heiss also, dass sie also in meinem Fall Stufe 5, Altersstufe 4 und somit 677 Euro geltend machen kann - minus Kindergeld ... ?
Der Restbetrag ist dann zwischen Exe und mir nach Einkommen aufzuteilen ?
Wenn ich in zwei Jahren in Pension gehe, habe ich ich mehr als 1000 Euro netto weniger im Monat. Sie ist dann noch Studentin.
Wie würdet Ihr da am sinnigsten vorgehen ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )