Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung
#2
Gestatte eine Frage vorab:

dein Verfahren hast du angestrengt um gemeinsames Sorgerecht zu erhalten? Wozu? In der Praxis ist das wenig bis nichts wert, die Kindesmutter kann und wird weiterhin das machen was sie will und was sie für richtig hält, Sorgerecht hin oder her. Es gibt nur ganz wenige Dinge, die ohne Beteiligung des mitsorgeberechtigten Vaters NICHT gehen: Beantragung von Personalausweis oder Reisepaß, zum Beispiel. Aber alles andere macht Mutti alleine, wenn sie das will. Arzt, Krankenversicherung, KiTa, Schule, Sport - alles, alles geht wunderbar ohne dich.

Also - wozu willst du das gemeinsame Sorgerecht?
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - von Austriake - 14-01-2021, 09:54
@Austriake - von Voldemort - 14-01-2021, 11:42

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ruhen des Scheidungsverfahren, Strategie? Peter Panzer 1 1.963 19-01-2021, 00:46
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht ThomasM 3 3.436 04-04-2018, 11:44
Letzter Beitrag: Theo
  Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen Bruno 8 9.961 18-01-2017, 21:27
Letzter Beitrag: Bruno
  Kosten des Verfahrens Jessy 4 4.957 31-10-2013, 19:45
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste