Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung
#5
Ich würde das Verfahren wieder aufnehmen und auf den Stalkingvorwurf nicht eingehen.

Überhaupt würde ich über alle möglichen oder realen Konfliktfelder schweigen. Die gemeinsame Sorge ist heutzutage kaum mehr zu verhindern, es sei denn, man ist als Vater zu redselig und die "Experten" schmieden dann aus dem Gesagtem ein Kommunikationsproblem mit der Mutter.

Gut ist, wenn Du zwei, drei Mails mit der Mutter hast, wo irgendwelche Absprachen (ohne Konflikt!) drinnen stehen. Die Kommunikation ist gegeben, sagtst Du dann und nichts anderes.

Falls nach dem Grund des Aussetzens und der Wiederaufnehme gefragt wird, würde ich auf keinen Fall vom Stalkingvorwurf erzählen. Besser gar nichts dazu sagen. "Ist halt so" ist auch eine gute Antwort, denn daran ist nichts negativ auslegbar. Bei allem anderen wird nur immer weiter gelabert. Und zwar so lange bis 90% der Zeit der Verhandlung mit dem Stalkingvorwurf gefüllt sind..... und dann kann der Richter plötzlich nicht mehr anders als zu sagen, "oh, da müssen wir noch abwarten" (bzw. Gutachten etc.)
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
@Austriake - von Voldemort - 14-01-2021, 11:42
RE: Fristen - Ruhen eines familienrechtlichen Verfahrens - Wiederaktivierung - von Ruckzuckmaschine - 17-01-2021, 21:55

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Ruhen des Scheidungsverfahren, Strategie? Peter Panzer 1 1.963 19-01-2021, 00:46
Letzter Beitrag: IPAD3000
  Unterhaltstitel – Verhindern eines „vereinfachten Verfahrens“ beim Amtsgericht ThomasM 3 3.436 04-04-2018, 11:44
Letzter Beitrag: Theo
  Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Fristen Bruno 8 9.981 18-01-2017, 21:27
Letzter Beitrag: Bruno
  Kosten des Verfahrens Jessy 4 4.958 31-10-2013, 19:45
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste