20-01-2021, 09:41
(20-01-2021, 09:06)Dassault schrieb: Meine diesbezügliche Frage ist nun an die selbständigen Unterhaltspflichtigen ob dies den eigenen Erfahrungen so entspricht?
Ich kann das so bestätigen, auch wenn ich nicht selbstständig bin. Ich bin als angestellter IT-Facharbeiter alleine durch die Unterhaltsfestsetzung hilfebedürftig nach den Sozialhilfekritierien geworden. Das hat sich seit fast 10 Jahren nicht mehr geändert.
Bei meiner Unterhaltsabänderungsklage vor 7 Jahren habe ich die ALGII Bescheide neben meinen Gehaltsabrechnungen dem Gericht vorgelegt.
Das hat keinen interessiert. Meinte der Anwalt der Gegenseite auch noch, die Gelder, welche mir die Kommune
zahlt (ergänzendes ALGII) seien unterhaltsrelevantes Einkommen. Da hat das Familiengericht aber dann doch kalte Füße bekommen
und ist der Argumentation nicht gefolgt. Sonst hätte sich ja der Staat ganz offenkundig selber DDT-Sätze an die Kinder gezahlt, wo sonst keine
zu haben wären.
Bei der letzten Unterhaltsneuberechnung in 2019 durch das Jugendamt wurden über 300 Euro mehr verlangt als bisher, knapp unter Mindestunterhalt.
Dabei lag denen auch wieder mein ALGII Bescheid vor + eine Verfügung meiner Kommune, daß ich mich um die Absenkung des Unterhalts zu bemühen hätte.
Hat da wieder keinen interessiert. Nur, weil der Anwalt meiner Ex zu faul war, den höheren Unterhalt auch zu begründen, ist der Antrag
vor Gericht nicht durchgekommen.
Fazit aus Sicht der Unterhaltsbeitreibenden: Den Pflichtigen darf es alles kosten und den Staat so wenig wie möglich.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater