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fiktive unterstellte prinzipielle Zahlungsfähigkeit im Falle von Selbständigkeit
#3
Ich war lange selbständig und hab fleißig und gut gezahlt. Dann kamen schwere Jahre, ich ging vors Gericht, lediglich 10% meines Unterhalts wurden reduziert. Das reichte natürlich nicht, um die Firma zu retten. War denen egal. 6 Monate später folgte die Insolvenz (GmbH), dann prozessierte ich fast 7 Jahre lang um Anerkennung meiner Leistungsunfähigkeit. Nicht wegen dem Jobverlust, aber aufgrund der psychischen Erkrankung wurde mir vor Kurzem der Unterhalt erlassen. Das kommt davon, wenn man einen Selbständigen in Existenznot bringt. Die haben die Kuh geschlachtet, welche vorher noch gemolken werden konnte. Begriffen haben die es bis heute nicht.

Das einzige was du vielleicht machen kannst, die Selbständigkeit als UG/GmbH betreiben und jemand vertrauenswürdigen als Gesellschafter reinnehmen. Ab dann ist dein Job keine Selbständigkeit mehr, dann sollte es nur noch um deine Gehaltszettel gehen. Die können nicht mehr die Bilanzen zerrupfen und du kannst womöglich weitermachen wie bisher.
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RE: fiktive unterstellte prinzipielle Zahlungsfähigkeit im Falle von Selbständigkeit - von IPAD3000 - 20-01-2021, 10:19

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