21-01-2021, 19:38
(20-01-2021, 11:07)p__ schrieb: Selbständige, die zu wenig verdienen um den geforderten Unterhalt zu bezahlen wird automatisch unterstellt, ihre Selbständigkeit würde sich nicht rentieren und sie hätten sich stattdessen auf einen lohnabhängigen Job zu bewerben.Genau das stand weiter unten in der Mitteilung.
Dazu muss ich sagen, das ich, 52 im europ.Ausland lebend,, mich erst nach 2,5 Jahren zwangsweise Selbständig machen musste, da alle Bewerbungen erfolglos blieben.
Könnte ein Gericht in der BRD, trotz dokumentierter Bewerbungsbemühungen, meines Alters, Unkenntnis des Arbeitsmarktes und der diesbezüglichen Modalitäten dort mir ein Angestelltenverhältnis, auf Jahre hinaus, andichten ?