21-01-2021, 23:44
Dass du deine Erwerbsmühungen nicht ausreichend nachgewiesen hast. Danach kommt irgendwas aus dem bunten Karussell:
- zu kleiner Umkreis
- zu wenig Jobs. Du hättest dich z.B. auch auf Aushilftsätigkeiten bewerben müssen
- wenig Jobangebote sei eine Ausrede. In deiner Lage hättest du auch Initativbewerbungen machen müssen.
- und noch ähnlicher Quatsch mehr.
Es geht bei dieser Sache nicht um Argumente. Du wirst immer zu Unterhalt verurteilt. Der Richter wirft dazu nur irgendwelche Standardfloskeln hin, die du gar nicht widerlegen kannst. Obwohl du es musst, die Beweislast keinen Job zu bekommen liegt bei dir.
- zu kleiner Umkreis
- zu wenig Jobs. Du hättest dich z.B. auch auf Aushilftsätigkeiten bewerben müssen
- wenig Jobangebote sei eine Ausrede. In deiner Lage hättest du auch Initativbewerbungen machen müssen.
- und noch ähnlicher Quatsch mehr.
Es geht bei dieser Sache nicht um Argumente. Du wirst immer zu Unterhalt verurteilt. Der Richter wirft dazu nur irgendwelche Standardfloskeln hin, die du gar nicht widerlegen kannst. Obwohl du es musst, die Beweislast keinen Job zu bekommen liegt bei dir.