22-01-2021, 16:30
Eigentlich ist der Titel dieses Stanges falsch gewählt. Er müsste gerichtliche Umgangsverweigerung heissen, weil das Gericht schuld an der Situation ist.
Wer so ein Verhalten der Kinderschänderin durchgehen lässt hat in meinen Augen jede Legitimation verloren. Schade, dass man diese Leute nicht straffrei anspucken darf. Soll doch die Mutter mit den üblichen Lügen dem Kind irgendwann erklären, warum es nie den Vater sehen durfte.
Wer so ein Verhalten der Kinderschänderin durchgehen lässt hat in meinen Augen jede Legitimation verloren. Schade, dass man diese Leute nicht straffrei anspucken darf. Soll doch die Mutter mit den üblichen Lügen dem Kind irgendwann erklären, warum es nie den Vater sehen durfte.