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Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen
#23
Zitat:Dein Ernst?
Es gibt doch ganz klar zum Einen auch Grauzonen, wo man verhandeln muss - und zum Anderen leben wir nicht mehr in den Nachkriegsjahren, wo die Kinder ihre Bedürfnisse immer und stets hintenanzustellen haben.

Der Wunsch "eine Freundin zum Besuch" mitzubringen, grenzt Dich definitiv NICHT an die "Selbstaufgabe" und macht Dich auch nicht zum "Bückling", wenn Du da einfach "ok" sagtst.


Völlig falsch verstanden. Die Sache mit der Freundin habe ich gänzlich überlesen. Ich hätte mich seinerzeit gefreut, wenn sie Freundinnen mit gebracht hätten. Bezogen habe ich mich auf die Sache mit dem Hund.

Ich habe den Eindruck, dass er eben seine Linie fährt und seine Regeln aufstellen möchte, die in seinem Haus gelten. Das ist im Prinzip auch o.k. Wird er aber nicht durchsetzen können, da die Mutter eben diese nutzt, um die Kinder von ihm wieder zu entfernen. "Siehst Du. Gibt nur Ärger dort. Wenn Du hier bleibst, ist es auch o.k."

Wenn ich also sage, dass es derzeit gut sei, diese eigenen regeln etwas auf zu weichen, dann kommt es seinen Kindern entgegen und ihm letztlich auch.

Insofern ist der Begriff "Bückling" sicherlich etwas überspitzt, bei genauerem Hinsehen. Das sehe ich ein. Wohingegen Du den Sinn meiner Sätze sicher falsch verstanden hast.
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RE: Gerichtliche Umgangsvereinbarung - Kind will nur mit Haustier kommen - von Nappo - 23-01-2021, 23:52

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