04-02-2021, 05:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04-02-2021, 05:33 von Alles-durch.)
(26-07-2020, 16:26)Austriake schrieb: Wenn du Kontakt zu deiner Tochter willst, dann stelle ihn her und pflege ihn. Die Helfer mögen abkotzen, aber mit Gewalt daran hindern werden sie dich nicht können. Also geh hin und schaffe Fakten - scheiß drauf, was die Mischpoke darüber denkt, schreibt und/oder zetert. Dein Kind kommt zu dir, fertig.
Und die Fuzzis bei Jugendamt, Gericht oder sonstwo können Spiegelfechten üben in der Zwischenzeit. Was die absondern, interessiert dich nicht mal.
Ich will dann auch dazu meine Erfahrung teilen. Ich heiß ja nicht umsonst "Alles-durch"
Es wurde ja im September unter Ordnungsgeldandrohung kurzerhand ein Umgangsausschluss beschlossen, zu dem das BVerG im Oktober gesagt hatte, dass dieser einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Da das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen sei, können die den nicht aufheben.
Der für Befangen erklärte Richter hält den Beschluss seit 6 Monaten einfach offen, indem er die neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung einfach nicht durchführt.
Für die Laien. Der Richter kann im Eilverfahren, wenn es besonders dringend ist, ohne mündliche Verhandlung und ohne Dir die möglichkeit zu geben was dazu zu sagen einfach mal eine einstweilige Anordnung beschliessen. Bei mir war es ein Umgangsausschluss, weil ich versucht habe meine Tochter für den Umgang abzuholen, was der Umgangspfleger untersagt hat. Das Kind hat nämlich beim Jugendamt während der Befragung über die Backpfeifen von der Mutter erklärt, das ich irgend wann mal gesagt haben soll, dass die Mami blöd sei oder sich blöd verhält.
Auf jeden Fall habe ich mir einen Umgangsausschluss unter Ordnungsgeldandrohung gefangen, was das BVerfG für verfassungswidrig bewertet, aber nichts machen kann, weil das Verfahren halt noch läuft.
Ich habe dann meine Tochter zufällig auf der Straße gesehen und ihr gesagt, dass sie jederzeit vorbeikommen könne, wenn sie dürfe und dass ich sie lieb habe. Die Mami hat daraufhin einen Ordnungsgeldantrag gestellt, weil ich den Umgangsausschluss damit verletzt hätte, wofür der Richter das Verfahren eröffnet hat.
Also das einstweilige Verfahren zum Umgangsausschluss ist noch nicht beendet, aber es werden bereits Ordnungsgeldanträge behandelt.
Ich habe dann gefragt, ob den das einstweilige Verfahren abgeschlossen sei, damit das BVerfG entscheiden kann
Antwort des Richters "nein, noch nicht abgeschlossen. Es fehlt noch die Neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung"
Im Januar hat mir dieser Drec..sa...c von Richter dann geschrieben, dass er das Ordnungsgeld anordnen wird, weil ich mit der Aussage, dass sie jederzeit kommen dürfe den Umgangsausschluss verletzt hätte. Dieser bedeute ja, dass sie gerade nicht jederzeit kommen dürfe.
Ausserdem ließ er mich wissen, dass er die Rechtmässigkeit des Umgangsausschlusses beim Ordnungsgeldantrag nicht prüfen müsse und hat eine OLG Entscheidung zitiert. Also nach dem Motto "das BVerfG hat den Umgangsausschluss zwar für Fehlerhaft bewertet, aber diesen sind ja die Hände gebunden, die Rechtmässigkeit muss ich nicht prüfung und daher lass ich den Papi jetzt bluten"
Das einzige was mich gerettet hat, war dass ich im Ausland war und der Tochter gesagt hatte, "wenn Du darfst". Der Richter musste dann einsehen, dass eine 8 Jährige wohl kaum ein Flugticket buchen kann und seine Interpretation, dass sie jederzeit kommen dürfe, daher auch keinen Sinn ergibt.
Der war dann aber so sauer, dass er der Mutter empfohlen hat den Ordnungsgeldantrag zurück zu ziehen, aber gleichzeitig den Umgangsausschluss um einen Kontaktausschluss erweitert hat. Ich muss mich 50m fern halten und wenn das Kind auf mich zu kommt, habe ich dafür zu sorgen, dass die 50m wieder eingehalten werden. Ich muss also rennen, wenn meine Tochter auf mich zurennt. Das ganze ist sofort mit knallharten Ordnungsgeldandrohungen unterlegt......und das er die verhängen kann, auch wenn die Grundlage unrechtmässig ist, hat er ja per OLG Beschluss nachgewiesen. Ebenso läßt er keinen Zweifel daran auf eine Gelegenheit zu warten.
Jedenfalls habe ich auch dort die neuentscheidung nach mündlicher Verhandlung eingefordert, um den Rechtsweg auszuschöpfen und eine erneute BVerfG Klage angekünditg. Den Befangenheitsantrag gegen den Richter habe ich ebenfalls ausgeweitet und mein unverständnis kund getan, dass immer nur dann was entscheidet, wenn er gegen mich austeilen kann und ansonsten die Befangenheit vorschiebt das Verfahren seit Monaten in der Schwebe zu halten, um das BVerfG auszuschalten.
Das BVerfG wird wohl zum Kontaktverbot ebenfalls sagen, dass ich das Verfahrensende abwarten muss, was Monate dauern wird. Mit dem Richter wird das nichts mehr, sodass ich den abschieße und Befangenheitsanträge gehen frühestens in der 2. Instanz durch.
So wie die Mutter es drauf anlegt mir was anzuhängen, der Richter gegen mich den Ermessensspielraum ausschöpft und die Helferbranche die Mami unterstützt kann ich mich aktuell quasi nicht mehr aus dem Haus trauen. Die kleine wohnt ja in der nähe und will zu mir. Die 50m kriege ich doch nie eingehalten bzw. wird die Mutter irgend was erfunden bekommen, was der Richter dann im Rahmen seines Ermessensspielraums als Verstoß auslegen wird und mich zahlen läßt.
Ich bin zwar sowieso überwiegend im Ausland aber das ist absoluter
Wahnsinn!!!