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Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !?
#3
Als Lohnabhängiger steht auf dem Lohnzettel der abgeführte Pfändungsbetrag, wenn es eine Lohn-/Gehaltspfändung (z. B. wegen Unterhalt) ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Nachweis von Unterhaltszahlungen gem. Leitlinien !? - von Sixteen Tons - 08-02-2021, 11:48

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