09-02-2021, 03:50
Tja, immer wieder das Selbe.
Ich habe aber nochmal 2 Fragen. Ich will nämlich nochmal eine Eingabe beim BVerfG machen.
1. Kann mir das Gericht tatsächlich zur Auflage machen, dass ich vor dem eigenen Kind weglaufen muss? Ich meine da steht tatsächlich im Beschluss drin, dass wenn das Kind auf mich zuläuft, dass ich dann dafür zu sorgen habe, dass die 50m wieder eingehalten werden.
Ich muss also tatsächlich wegrennen, wenn die mich bspw. in der Nachbarschaft sieht und auf mich zuläuft, weil bspw. die Mutter nicht dabei ist. Kann da jemand ein gerichtliche Entscheidung zitieren?
2. Welcher Verfassungsrechtsverstoß / EMRK-Verstoß liegt bei dieser Auflage vor
Mir ist schon klar, dass es zermürbend ist. Ich will mich aber auch nicht wie ein Aussätziger versteken müssen. Das ist schon eine Frechheit und die Begründung, wie immer lächerlich und völlig aufgeplustert.
Ich habe aber nochmal 2 Fragen. Ich will nämlich nochmal eine Eingabe beim BVerfG machen.
1. Kann mir das Gericht tatsächlich zur Auflage machen, dass ich vor dem eigenen Kind weglaufen muss? Ich meine da steht tatsächlich im Beschluss drin, dass wenn das Kind auf mich zuläuft, dass ich dann dafür zu sorgen habe, dass die 50m wieder eingehalten werden.
Ich muss also tatsächlich wegrennen, wenn die mich bspw. in der Nachbarschaft sieht und auf mich zuläuft, weil bspw. die Mutter nicht dabei ist. Kann da jemand ein gerichtliche Entscheidung zitieren?
2. Welcher Verfassungsrechtsverstoß / EMRK-Verstoß liegt bei dieser Auflage vor
Mir ist schon klar, dass es zermürbend ist. Ich will mich aber auch nicht wie ein Aussätziger versteken müssen. Das ist schon eine Frechheit und die Begründung, wie immer lächerlich und völlig aufgeplustert.