09-02-2021, 11:57
1. Das ist pervers, aber rechtlich Standard. Tatsächlich ist es eine aktive, von dir selbst zu vollführende Vertreibung, für deren Durchführung du selber beweispflichtig bist. Suchst du nach dem Thema, findest du aber immer nur das rotzfreche Gelüge vom Annäherungsverbot, eine Million Gewaltschutzerklärer wollen immer nur Betretungs und Kontaktverbote kennen. Das Szenario, dass ein Kind auf dich zuläuft existiert bei denen nicht, nirgends, niemals.
2. Keine Ahnung. Das ist ein äusserst komplexes Thema, wenn man nicht das Glück hat, dem BVerfG über eine orchestrierte Fake-Beschwerde über einen Strohmann ihnen das zu liefern, wo die gerade wieder Politik machen wollen, so wie es bei der BVerfG-Entscheidung zum dritten Geschlecht der Fall war.
2. Keine Ahnung. Das ist ein äusserst komplexes Thema, wenn man nicht das Glück hat, dem BVerfG über eine orchestrierte Fake-Beschwerde über einen Strohmann ihnen das zu liefern, wo die gerade wieder Politik machen wollen, so wie es bei der BVerfG-Entscheidung zum dritten Geschlecht der Fall war.