09-02-2021, 14:54
(09-02-2021, 14:36)Alles-durch schrieb: Der Beschluss sagt aber, dass ich wegrennen muss, was meiner Meinung vollkommen unzulässig ist. Der Richter kann es jetzt aber ahnden. Er muss ja beim Ordnungsgeld die Rechtsgrundlage nicht prüfen sondern nur den Beschlussverstoß, wie der Deckss...a..ck mich per Hinweis wissen ließ.
Wenn das wirklich so ist (man muesste die genaue Formulierung kennen) wuerde ich das ja wirklich mal drauf ankommen lassen und dann durch alle Instanzen gehen. Es kann nicht sein, dass wenn Du um die Ecke biegst und da Dein Kind vor Dir steht, wegrennen musst. Natuerlich darfst du nicht stehen bleiben und Konversation betreiben und musst Dich entfernen.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!