09-02-2021, 20:45
(09-02-2021, 14:54)kay schrieb: Wenn das wirklich so ist (man muesste die genaue Formulierung kennen) wuerde ich das ja wirklich mal drauf ankommen lassen und dann durch alle Instanzen gehen. Es kann nicht sein, dass wenn Du um die Ecke biegst und da Dein Kind vor Dir steht, wegrennen musst. Natuerlich darfst du nicht stehen bleiben und Konversation betreiben und musst Dich entfernen.
In Deutschland kommt es auch darauf an ob Gewalt ausgeübt oder wie so oft unterstellt wurde, dann kommt hinzu ob der TO Einschlägig bekannt ist oder sogar vorbestraft!
Stalker - Gewalttäter und/oder Vergewaltiger?
Nun, da der TO im Suff vor Zeugen handgreiflich geworden ist wird die Gegenseite dies versuchen auszubauen und den TO als dauerhaften Trinker und Gewaltmensch zu stigmatisieren, so lese ich das heraus.
Hast ja gesehen was deine Ex abgezogen hat mit dem kranken Kind im Frauenhaus und wie die ticken, wie Mütter regelrecht falsch und strafbar aufgehetzt werden ist einmalig in Deutschland.
Normalerweise müssen Anwälte, Familiengerichte, eigentlich alle Parteien immer zwingend deeskalierend auftreten, übrigens eine der Kerben in die wir schlagen können in späteren Verfahren!
Ich kann dem TO nur raten erst mal loszulassen und sich nicht mit solchen Szenarien zu beschäftigen!