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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
@Kay
Es geht nicht, um das Zufallstreffen, dass ich um die Ecke biege. Das ist nicht mein Thema.

Es geht hier um Freiheitsrechte. §823 Abs. 1 BGB, was absolutes Recht ist. Also unantastbar.

Wenn bspw. Deine Ex ein Kontaktverbot gegen Dich erwirkt, dann hat die sich ebenfalls daran zu halten. Die kann nicht einfach aus Spaß bei Dir am Sportverein oder Deinem Lieblings Cafe vorbei kommen oder bei Dir daheim, um Dich von dort zu verjagen.

Die Ex darf den Kontakt nämlich nicht provozieren, wenn die ein Kontaktverbot verlangt.

Bei meiner Tochter ist es genau das selbe.  

Hier provoziert nämlich meine Tochter sozusagen den Kontakt und die Ex kann dann im Namen meiner Tochter ein Ordnungsgeld verlangen, wenn ich nicht weglaufe. 

[font=Tahoma, Verdana, Arial, sans-serif]"Sollte eine Annäherung innerhalb dieser Distanz .... durch das Kind erfolgen, so hat der Vater diese Distanz unverzüglich wieder herzustellen."[/font]

Sei Dir sicher. Da ist genau dieser Fall gemeint. Die wissen nämlich, dass meine Tochter früher oder später nach mir suchen wird, weil ich bei ihrer Schule wohne. 

.....also einfach ausgedrückt: "Eltern haften beim betreten der Baustelle für ihre Kinder." und wenn der Vater eine Baustelle ist, dann müssen die Sorgeberechtigten dafür sorge tragen, dass das Kind nicht vorsätzlich die Baustelle betritt.
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RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - von Alles-durch - 10-02-2021, 01:16
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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