10-02-2021, 14:19
(10-02-2021, 01:16)Alles-durch schrieb: .....also einfach ausgedrückt: "Eltern haften beim betreten der Baustelle für ihre Kinder." und wenn der Vater eine Baustelle ist, dann müssen die Sorgeberechtigten dafür sorge tragen, dass das Kind nicht vorsätzlich die Baustelle betritt.
Nur das das Schild an der Baustelle rechtlich genauso relevant ist, wie wenn auf dem Schild steht " Alle Autos die auf die Baustelle fahren gehören mir"...