14-03-2021, 20:34
Leider ist das so. Das wurde Stück für Stück verschärft. 2014 gab es einen kräftigen Schritt dahin und 2020 noch verstärkt. 2014 trommelte noch das DIJuF-Gesockse dafür, die Unterhaltsschulden sogar explizit herauszunehmen, aber das "erledigten" dann die Gerichte auf diskrete Weise, so dass eine explizite Formulierung gar nicht mehr nötig wurde. §302 InsO. Wie die Vorsätzlichkeit interpretiert wird, kannst du dir denken.