Zitat:Ist es nicht so dass Unterhaltsschulden die unverschuldet (etwa weil man nicht leistungsfähig war)von der Privatinsolvenz mit erfasst und damit aufgelöst werden?
Ja. Es stellt sich hier nur die Frage, ob eine Verbraucherinsolvenz zielführend ist. Von vorne:
- Laufender Unterhalt wird zwingend demnächst gepfändet (AG Bescheid sagen) und hat auch mit einer Insolvenz nichts zu tun.
- Rückstände fließen in die Insolvenz mit ein. Ausnahme: Sog. pflichtwidrig nicht gezahlter Unterhalt und auch urteil nach § 170 StGB - Unterhaltspflichtverletzung). Vorgang wäre: Das JA kann dem Insolvenzgericht Mitteilung machen, dass es Einwand auf Restschuldbefreiung bezügl. der Forderungssumme erhebt und somit dafür die Restschuldbefreiung nicht gilt. Das Insolvenzgericht schreibt dann den schuldner an, welcher selbst eine Stellungnahme abgibt. Entscheidung liegt dann beim Insolvenzrichter
- Es ist aber die Frage, ob eine Insolvenz sinn macht, denn um diese zu beantworten, dazu muss man viel mehr vom individuellen Fall wissen
- wenn keine Insolvenz: Dann könnte der Vater gflls. Aufstockung beantragen. Eher jedoch - wenn er nach 850d ZPO gepfändet wird - vorher Antrag nach 850 k ZPO stellen. Greift das nicht, dann Aufstockung prüfen
- Ein Kind ist bald 18. p hat ja schon erklärt, dass sich dann vieles ändert.
Es bleibt wohl dabei: Der Vater wird um ein paar Jahre der Knechtschaft jetzt nicht herum kommen. Wenigstens hat er Perspektiven. Wären die Kinder 3 und 5 , ja dann wär´s Grund zum weg laufen