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Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt
#1
Hallo erst einmal...

Ich schreibe in diesem Unterforum, da ich in „Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen“ (noch?) nicht schreiben darf.

Zunächst ein großes Dankeschön an die Betreiber der Trennungsfaq. Nachdem meine Ex-Frau vor einiger Zeit eine Beistandschaft gegen mich eingerichtet hatte, wäre ich ohne die hier gebotenen Informationen ahnungslos von den schmutzigen Tricks des Jugendamts überrascht und überrumpelt worden. Man ahnt ja als normaler Mensch nicht, dass im Gegensatz zu anderen Ämtern, in denen einfach die Vorschriften und Gesetze befolgt werden, das Jugendamt mit großem Einsatz lügt und täuscht.

Eine Information stimmt meines Erachtens nicht: Unter https://trennungsfaq.com/unterhalt.html#...ermittlung heißt es, Schulden seien nur berücksichtigungsfähig, wenn sie vor der Trennung gemacht wurden. Auf einer Anwaltsseite steht aber sinngemäß ungefähr, „vernünftige“ Schulden seien abziehbar (es sind mehrere Kriterien angegeben):

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/...ommen.html

Das entspricht auch meiner Erfahrung mit dem Jugendamt.


Viele Grüße
Irrenhaus

Die großen Abstände sind keine Absicht. Vielleicht mag mich die Forensoftware nicht. Ich kann den Beitrag leider nicht bearbeiten und die überschüssigen Leerzeilen löschen.
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Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt - von Irrenhaus - 14-03-2021, 23:39

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