Oh Mann. Mein ehrliches Mitgefühl hast Du. Leider hilft es der Situation nicht ab...
1. Bezüglich der 25 K stellt sich vielleicht die Frage (ich weiß es natürlich jetzt gerade auch nicht wirklich...) ob du überhaupt für den Anteil, den die Ex nicht zahlt, zivilrechtlich haftbar bist. Mir kommt der Gedanke wegen Folgendem:
Beispiel: Ein Ehepaar (geschieden) hat ein haus und Darlehensverträge die auf beide laufen (Kreditnehmer). Der Mann zahlt z.B. ein Darlehen in Gänze ab. Dann hat er einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch an die Ex. Sie ist ja auch Darlehensnehmer. Aber in Deinem Fall will eine Dritte etwas von Dir, weil die eigentliche Adressatin sich weigert. Da stellt sich die Frage: Ist der Anspruch gegen dich überhaupt vorhanden? Und wenn ja, was juristisch zu prüfen wäre, dann hättest Du den Anspruch gegenüber Deiner Ex als zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Also da sollte man mal dran bleiben...
2. Wegen des Unterhalts kann ich nur sagen, was ich wirklich machen würde und mir sonstwo vorbei ginge. Ich würde ab Beginn der Rentenzahlung meine Zahlung einstellen. Danach wird die Ex pfänden. wenn das geschieht, würde ich die Aufstockung der Rente beim Amt für Grundsicherung beantragen. Die sind genau dann, entgegen des Jobcenters, dann zuständig.
3. Sollte sich heraus stellen, dass die Forderung der 25 k berechtigt ist, dann liefe sie ja ins Leere, weil bei Dir keine pfändbaren Gehaltsbestandteile oder Rentenbestandteile bleiben. Somit bekommt die Schwester nichts. Pech gehabt. Natürlich gibt es im Prinzip noch die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz. Warum auch nicht. Das verfahren würde dann zwar in der Restschuldbefreiung endgültig dafür sorgen, dass die 25 K wenn sie berechtigt sind) erlöschen, aber du hättest die Verfahrenskosten abzustottern (ca. 1600 €). Sehr ärgerlich. Da stellt sich die Frage, ob man einfach dem Gerichtsvollzieher einen Kaffee bräut, er die Vermögensauskunft ausfüllt und im Prinzip das gleiche Ergebniss hat.
P.S.: Kennst Du noch den Camper aus alten Forenzeiten? Der hat ja damals mal ein Hohelied auf seinen Anwalt gesungen. Der Gleiche hat damals den Amtsrichter verhauen, als ich kurz vorm Knast stand. Falls du doch nochmal einen brauchst, habe ich bis heute die Adresse. Aber auch für ihn lege ich natürlich nicht die Hand ins Feuer. Ist halt ein Anwalt, und wer weiß, wie der heute so drauf ist....
1. Bezüglich der 25 K stellt sich vielleicht die Frage (ich weiß es natürlich jetzt gerade auch nicht wirklich...) ob du überhaupt für den Anteil, den die Ex nicht zahlt, zivilrechtlich haftbar bist. Mir kommt der Gedanke wegen Folgendem:
Beispiel: Ein Ehepaar (geschieden) hat ein haus und Darlehensverträge die auf beide laufen (Kreditnehmer). Der Mann zahlt z.B. ein Darlehen in Gänze ab. Dann hat er einen zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch an die Ex. Sie ist ja auch Darlehensnehmer. Aber in Deinem Fall will eine Dritte etwas von Dir, weil die eigentliche Adressatin sich weigert. Da stellt sich die Frage: Ist der Anspruch gegen dich überhaupt vorhanden? Und wenn ja, was juristisch zu prüfen wäre, dann hättest Du den Anspruch gegenüber Deiner Ex als zivilrechtlichen Ausgleichsanspruch. Also da sollte man mal dran bleiben...
2. Wegen des Unterhalts kann ich nur sagen, was ich wirklich machen würde und mir sonstwo vorbei ginge. Ich würde ab Beginn der Rentenzahlung meine Zahlung einstellen. Danach wird die Ex pfänden. wenn das geschieht, würde ich die Aufstockung der Rente beim Amt für Grundsicherung beantragen. Die sind genau dann, entgegen des Jobcenters, dann zuständig.
3. Sollte sich heraus stellen, dass die Forderung der 25 k berechtigt ist, dann liefe sie ja ins Leere, weil bei Dir keine pfändbaren Gehaltsbestandteile oder Rentenbestandteile bleiben. Somit bekommt die Schwester nichts. Pech gehabt. Natürlich gibt es im Prinzip noch die Möglichkeit der Verbraucherinsolvenz. Warum auch nicht. Das verfahren würde dann zwar in der Restschuldbefreiung endgültig dafür sorgen, dass die 25 K wenn sie berechtigt sind) erlöschen, aber du hättest die Verfahrenskosten abzustottern (ca. 1600 €). Sehr ärgerlich. Da stellt sich die Frage, ob man einfach dem Gerichtsvollzieher einen Kaffee bräut, er die Vermögensauskunft ausfüllt und im Prinzip das gleiche Ergebniss hat.
P.S.: Kennst Du noch den Camper aus alten Forenzeiten? Der hat ja damals mal ein Hohelied auf seinen Anwalt gesungen. Der Gleiche hat damals den Amtsrichter verhauen, als ich kurz vorm Knast stand. Falls du doch nochmal einen brauchst, habe ich bis heute die Adresse. Aber auch für ihn lege ich natürlich nicht die Hand ins Feuer. Ist halt ein Anwalt, und wer weiß, wie der heute so drauf ist....