15-03-2021, 21:56
So meine lieben. Das Thema wird diese Woche spannend.
1. BVerfG hat durchblicken lassen diese Woche einstweilig entscheiden zu wollen. Ich hatte Beschwerde wegen dem Kontaktverbot eingelegt, weil ich ja vor meiner Tochter wegrennen muss, was ein für befangen erklärter Richter entschieden hat, weil ich gesagt habe, dass die Mutter lügt, wodurch das Kind in einen Loyalitätskonflikt kommt.
2. Diesem Richter habe ich dann letzte Woche eine Kopie der Mailboxnachricht von meiner Tochter übergeben und beantragt, dass das Kontaktverbot und Umgangsverbot aufgehoben wird. Meine Tochter hat schließlich mehrfach auf die Mailbox gesprochen, dass sie mich vermisst und mich wiedersehen will und ich so schnell wie möglich auf dem Handy ihrer Freundin zurückrufen soll. Heimlich bei mir geschellt hat sie auch.
Der Familienrichter hat die übrigen Beteiligten per "Eilt" um Stellungnahme gebeten und will ebenfalls diese Woche entscheiden.
Ich selbst will in 2 Wochen wieder ab ins Ausland. Was soll ich in einem Land, dass komplett gelockdowned ist und wo ich nichts zu tuen habe. Wenn das Umgangs- / Kontaktverbot also aufgehoben werden sollte, dann käme ich sogar in die unangenehme Situation wieder über Kompromiss nachdenken zu müssen.
Persönlich rechne ich mit der dummen Ausreden, dass das Kind nur einen kurzen Sehnsuchtsmoment hatte, der durch den Umstand XYZ ausgelöst wurde, aber längst wieder vergessen ist. Sodass es bei der Entscheidung verbleibt. Beim weglaufen müssen, wird das Gericht sich dann falsch verstanden sehen und eine Klarstellung beschließen.
Das BVerfG wird währenddessen wegen nicht Beendigung des Verfahrens die Zuständigkeit ablehnen.
Ich nehme gerne Wetten an, wenn jemand dagegen halten will.
1. BVerfG hat durchblicken lassen diese Woche einstweilig entscheiden zu wollen. Ich hatte Beschwerde wegen dem Kontaktverbot eingelegt, weil ich ja vor meiner Tochter wegrennen muss, was ein für befangen erklärter Richter entschieden hat, weil ich gesagt habe, dass die Mutter lügt, wodurch das Kind in einen Loyalitätskonflikt kommt.
2. Diesem Richter habe ich dann letzte Woche eine Kopie der Mailboxnachricht von meiner Tochter übergeben und beantragt, dass das Kontaktverbot und Umgangsverbot aufgehoben wird. Meine Tochter hat schließlich mehrfach auf die Mailbox gesprochen, dass sie mich vermisst und mich wiedersehen will und ich so schnell wie möglich auf dem Handy ihrer Freundin zurückrufen soll. Heimlich bei mir geschellt hat sie auch.
Der Familienrichter hat die übrigen Beteiligten per "Eilt" um Stellungnahme gebeten und will ebenfalls diese Woche entscheiden.
Ich selbst will in 2 Wochen wieder ab ins Ausland. Was soll ich in einem Land, dass komplett gelockdowned ist und wo ich nichts zu tuen habe. Wenn das Umgangs- / Kontaktverbot also aufgehoben werden sollte, dann käme ich sogar in die unangenehme Situation wieder über Kompromiss nachdenken zu müssen.
Persönlich rechne ich mit der dummen Ausreden, dass das Kind nur einen kurzen Sehnsuchtsmoment hatte, der durch den Umstand XYZ ausgelöst wurde, aber längst wieder vergessen ist. Sodass es bei der Entscheidung verbleibt. Beim weglaufen müssen, wird das Gericht sich dann falsch verstanden sehen und eine Klarstellung beschließen.
Das BVerfG wird währenddessen wegen nicht Beendigung des Verfahrens die Zuständigkeit ablehnen.
Ich nehme gerne Wetten an, wenn jemand dagegen halten will.