19-03-2021, 13:04
Also ich berichte mal vom Ergebnis:
Habe mit der Geschäftsstelle beim AG gesprochen. Die war ordentlich nervös und meinte zu mir, dass ein Schreiben von der Mutter an mich unterwegs sei und der Richter mir zusätzlich geschrieben hätte, dass er erst entscheiden wird, wenn ich meinen Befangenheitsantrag zurück ziehe -- also nicht "kann" sondern "wird"
Ich habe dann geantwortet, dass das Erpressung ist, weil er ansonsten ja auch entscheidet. Man konnte raushören, wie bei der selbst das Rechtsverständnis am wanken war. Aber sie konnte ja nichts sagen.
Zumindest hat jetzt mal jeder eine Vorstellung darüber, wie abgestumpft so ein Richter ist und ob man Mitgefühl für das Kind erwarten darf. Diese Illusion hatte ich nämlich noch vor 5 Jahren.
Leider geht es den meisten Richtern aber um persönliche Lebensvorstellung, Karriere, Arbeitseffizienz, Arbeitsklima mit den Hilfskräften, etc. -- das Kind ist denen schei..ss egal.
Warten wir mal ab wie das BVerfG entscheiden wird.
Habe mit der Geschäftsstelle beim AG gesprochen. Die war ordentlich nervös und meinte zu mir, dass ein Schreiben von der Mutter an mich unterwegs sei und der Richter mir zusätzlich geschrieben hätte, dass er erst entscheiden wird, wenn ich meinen Befangenheitsantrag zurück ziehe -- also nicht "kann" sondern "wird"
Ich habe dann geantwortet, dass das Erpressung ist, weil er ansonsten ja auch entscheidet. Man konnte raushören, wie bei der selbst das Rechtsverständnis am wanken war. Aber sie konnte ja nichts sagen.
Zumindest hat jetzt mal jeder eine Vorstellung darüber, wie abgestumpft so ein Richter ist und ob man Mitgefühl für das Kind erwarten darf. Diese Illusion hatte ich nämlich noch vor 5 Jahren.
Leider geht es den meisten Richtern aber um persönliche Lebensvorstellung, Karriere, Arbeitseffizienz, Arbeitsklima mit den Hilfskräften, etc. -- das Kind ist denen schei..ss egal.
Warten wir mal ab wie das BVerfG entscheiden wird.