19-03-2021, 15:56
Erstmal warte ich ab, was der genau geschrieben hat.
Vermutlich hat mir die Geschäftsstelle gesagt wie es gemeint ist und stand da selbst noch unter Schock. Die richterliche Fromulierung wird sicherlich etwas smarter sein.
Das BVerfG hat mir ja zum Umgangsausschluss ebenfalls geschrieben, dass ich den Befangenheitsantrag abwarten müsse. Leider fahren die auf der selben Einbahnstraße. Umgangsausschluss / Kontaktausschluss ist eine wichtige Amtshandlung, die trotz Befangenheit beschlossen werden kann, die Aufhebung ist währenddessen wegen der Befangenheit nicht möglich.
Persönlich stelle ich mir ehr die Frage, warum der Richter unter dem Eindruck des laufenden Verfahrend beim BVerfG dermaßen dicke Eier hat.
Die müssen doch jetzt bestätigen, dass der Richter genau diese Narrenfreiheit hat und ich meiner Tochter wegrennen muss. Ich werde denen das nämlich jetzt ergänzend zur Erwägung vorlegen und dann sind wir vermutlich auf dem Weg zur EMRK.......
Vermutlich hat mir die Geschäftsstelle gesagt wie es gemeint ist und stand da selbst noch unter Schock. Die richterliche Fromulierung wird sicherlich etwas smarter sein.
Das BVerfG hat mir ja zum Umgangsausschluss ebenfalls geschrieben, dass ich den Befangenheitsantrag abwarten müsse. Leider fahren die auf der selben Einbahnstraße. Umgangsausschluss / Kontaktausschluss ist eine wichtige Amtshandlung, die trotz Befangenheit beschlossen werden kann, die Aufhebung ist währenddessen wegen der Befangenheit nicht möglich.
Persönlich stelle ich mir ehr die Frage, warum der Richter unter dem Eindruck des laufenden Verfahrend beim BVerfG dermaßen dicke Eier hat.
Die müssen doch jetzt bestätigen, dass der Richter genau diese Narrenfreiheit hat und ich meiner Tochter wegrennen muss. Ich werde denen das nämlich jetzt ergänzend zur Erwägung vorlegen und dann sind wir vermutlich auf dem Weg zur EMRK.......