19-03-2021, 19:59
(19-03-2021, 15:56)Alles-durch schrieb: Leider fahren die auf der selben Einbahnstraße. Umgangsausschluss / Kontaktausschluss ist eine wichtige Amtshandlung, die trotz Befangenheit beschlossen werden kann, die Aufhebung ist währenddessen wegen der Befangenheit nicht möglich.
Ich bin kein Anwalt, aber da gibt es garantiert irgendeine Moeglichkeit Widerspruch einzulegen oder per OLG eine einstweilige Anordnung zu erwirken.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!