28-03-2021, 00:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-03-2021, 00:27 von Einhorntrainer.)
wie mir hier vorausgesagt wurde, war auch die Klage am EGMR nicht erfolgreich.
Die Entscheidung besteht aus zwei Sätzen: 1. Satz ist, wann und wer entschieden hat, 2. Satz ist, dass kein Recht der Menschenrechtskonvention oder der Zusatzprotokolle verletzt worden sei.
@alles-durch: Danke dafür!
Die Entscheidung besteht aus zwei Sätzen: 1. Satz ist, wann und wer entschieden hat, 2. Satz ist, dass kein Recht der Menschenrechtskonvention oder der Zusatzprotokolle verletzt worden sei.
@alles-durch: Danke dafür!