05-04-2021, 10:45
Moin.
Zunächst einmal gilt es sauber zu differenzieren :
Dein GdB 50 hat zunächst einmal überhaupt nichts mit Deiner Leistungsfähigkeit zu tun, zumindest nicht im rechtlichen Sinn..
Es gibt genügend Leute - so wie meine Wenigkeit :-) - , die mit gleichem GdB oder höher vollschichtig arbeiten.
Die 3 Stunden Regel im SGB II bezieht sich ausschliesslich auf die ALLGEMEINE Leistungsfähigkeit bei Arbeitslosen im Hartz IV Bereich; sollte das nicht erfüllt sein,
greift die allgemeine Sozialhilfe im SGB XII.
Festgestellt wird das grds. durch ein amtsärztliches Gutachten, wobei es häufig Streitigkeiten zwischen Jobcenter und Sozialhilfeträger
hinsichtlicher der Akzeptanz div. Gutachten gibt, ein haus- oder fachärztliches ( Gefälligkeits- ) gutachten ist hier in keinem Fall ausreichend.
Soviel hierzu.
Bei Dir geht es - wennn ich richtig gelesen habe - um Weiterbeschäftigung und um Aufstockung Deines geringen Entgeltes
( vielleicht bei reduzierter Stundenzahl ) mittels Arbeitslosengeld II.
Bei Erwerbsaufstockern könnte das Jobcenter zwar ebenfalls ein amtsärztliches Gutachten zur Vermittelbarkeit in Auftrag geben um festzustellen, wieviel Stunden tatsächlich gearbeitet werden können.
Z. Zt. ( coronabedingt ) und in der allgemeinen Praxis sowieso ist das aus meiner Erfahrung eher unwahrscheinlich .. so dass wenn Du weiterhin Teilzeit arbeitest ein Facharztattest höchstwahrscheinlich akzeptiert wird, welches Dir eine reduzierte maximale wöchentliche Arbeitsfähigkeit bestätigt. ( Aufpassen : Auf jeden Fall mehr als 15 Std. wchtl. bescheinigen lassen.. )
Und zusätzlich greift dann doch wieder Dein GdB 50... Es ist höchst unwahrscheinlich, aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus - und dann noch als SB - vermittelt zu werden... Das hängt allerdings immer davon ab, wie sich der Arbeitsmarkt an Deinem Wohnort darstellt ( in München siehts anders aus als in Bremerhaven)
Und wenn doch, wirst Du als SB mittels Attest , AUB .. etc. genügend Möglichkeiten haben, diese Versuche ins Leere laufen zu lassen..
Gruß
ArJa
Zunächst einmal gilt es sauber zu differenzieren :
Dein GdB 50 hat zunächst einmal überhaupt nichts mit Deiner Leistungsfähigkeit zu tun, zumindest nicht im rechtlichen Sinn..
Es gibt genügend Leute - so wie meine Wenigkeit :-) - , die mit gleichem GdB oder höher vollschichtig arbeiten.
Die 3 Stunden Regel im SGB II bezieht sich ausschliesslich auf die ALLGEMEINE Leistungsfähigkeit bei Arbeitslosen im Hartz IV Bereich; sollte das nicht erfüllt sein,
greift die allgemeine Sozialhilfe im SGB XII.
Festgestellt wird das grds. durch ein amtsärztliches Gutachten, wobei es häufig Streitigkeiten zwischen Jobcenter und Sozialhilfeträger
hinsichtlicher der Akzeptanz div. Gutachten gibt, ein haus- oder fachärztliches ( Gefälligkeits- ) gutachten ist hier in keinem Fall ausreichend.
Soviel hierzu.
Bei Dir geht es - wennn ich richtig gelesen habe - um Weiterbeschäftigung und um Aufstockung Deines geringen Entgeltes
( vielleicht bei reduzierter Stundenzahl ) mittels Arbeitslosengeld II.
Bei Erwerbsaufstockern könnte das Jobcenter zwar ebenfalls ein amtsärztliches Gutachten zur Vermittelbarkeit in Auftrag geben um festzustellen, wieviel Stunden tatsächlich gearbeitet werden können.
Z. Zt. ( coronabedingt ) und in der allgemeinen Praxis sowieso ist das aus meiner Erfahrung eher unwahrscheinlich .. so dass wenn Du weiterhin Teilzeit arbeitest ein Facharztattest höchstwahrscheinlich akzeptiert wird, welches Dir eine reduzierte maximale wöchentliche Arbeitsfähigkeit bestätigt. ( Aufpassen : Auf jeden Fall mehr als 15 Std. wchtl. bescheinigen lassen.. )
Und zusätzlich greift dann doch wieder Dein GdB 50... Es ist höchst unwahrscheinlich, aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis heraus - und dann noch als SB - vermittelt zu werden... Das hängt allerdings immer davon ab, wie sich der Arbeitsmarkt an Deinem Wohnort darstellt ( in München siehts anders aus als in Bremerhaven)
Und wenn doch, wirst Du als SB mittels Attest , AUB .. etc. genügend Möglichkeiten haben, diese Versuche ins Leere laufen zu lassen..
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )