Danke für alle Beiträge, das hilft schon mal weiter.
Mal angenommen, ich würde aufstocken, stimmt dann meine folgende Rechnung bzgl. ALG II- Leistungen?
(ich habe die Herleitung aus dem Aufstocker-Thread kopiert und mit meinen Zahlen gefüllt)
Gewinn/Einkommen:
1300 Euro
Abzgl. Erwerbstätigenfreibeträge nach §11b Abs. 2 und Abs. 3 SGB II:
-330 Euro
Abzgl. titulierter Unterhaltsbeträge nach §11b Abs. 1 Satz 7:
(350+350)
- 700 Euro
Anrechenbares Einkommen:
= 270 Euro.
Bedarfsberechnung:
Regelbedarf (Alleinstehender):
446 Euro
zzgl. Wohnkosten
+ 500 Euro
Gesamtbedarf:
904 Euro
Berechnung des Anspruchs auf ALG II:
Bedarf:
946 Euro
abzgl. anrechenbares Einkommen
-270 Euro
= 676 Euro Anspruch auf ALG II
Mal angenommen, ich würde aufstocken, stimmt dann meine folgende Rechnung bzgl. ALG II- Leistungen?
(ich habe die Herleitung aus dem Aufstocker-Thread kopiert und mit meinen Zahlen gefüllt)
Gewinn/Einkommen:
1300 Euro
Abzgl. Erwerbstätigenfreibeträge nach §11b Abs. 2 und Abs. 3 SGB II:
-330 Euro
Abzgl. titulierter Unterhaltsbeträge nach §11b Abs. 1 Satz 7:
(350+350)
- 700 Euro
Anrechenbares Einkommen:
= 270 Euro.
Bedarfsberechnung:
Regelbedarf (Alleinstehender):
446 Euro
zzgl. Wohnkosten
+ 500 Euro
Gesamtbedarf:
904 Euro
Berechnung des Anspruchs auf ALG II:
Bedarf:
946 Euro
abzgl. anrechenbares Einkommen
-270 Euro
= 676 Euro Anspruch auf ALG II