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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Der 14-Tage Umgang mit einem halben Wochentag ist kein Kompromiss, sondern der vor Gericht am meisten verordnete Standardumgang.

Notwendigkeit für einen eigenen Anwalt sehe ich nicht. Das alleinige ABR wird sie sowieso nicht bekommen. Und wenn, dann hat der Richter einen Hirnschlag, gegen den auch kein Anwalt was hilft. Der Anwalt hilft der Dame nur, die Sache "geschmeidig" abzuwickeln, auf deine Kosten. Den Gefallen würde ich ihr nicht tun.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von p__ - 14-05-2021, 15:39

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