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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
Ich muss doch wenigstens in dem laufenden Umgangsverfahren den Antrag stellen, dass das Kontakt-/Umgangsverbot aufgehoben wird und der Umgang wieder stattfindet. 

Wenn ich schon mal im SO-Verfahren sitze und die sowieso neu entscheiden, dann wollte ich direkt den Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechtes stellen. Schließlich habe ich einen neuen Richter, die Verfahrensbeiständin ist neu, der Umgangspfleger wird vermutl. ersetzt und die Psychotherapeutin hat aktuell meine Hilfe angefragt, usw. 

Nicht dass ich die Hoffnung hätte das Sorgerecht zurück zu bekommen. Hinterher kommen die aber immer alle agestunken und wollen die Vergangenheit begraben und meine Hilfe, wo ich dann den neuen Akteuren vermutlich wie immer sagen werde "Ihr habt doch den Schlamassel angerichtet und meine Hilfe abgelehnt" 


....man man man. Das ist so durchschaubar, dass man selbst ein FAQ schreiben könnte Rolleyes

(16-05-2021, 18:20)p__ schrieb: Ein Beistand darf nur in den Saal, wenn das der Richter genehmigt. War früher anders, wurde abgeschafft, passt der bezahlten Jurisprudenz nicht.

@p
§12 FamFG in Verbindung von §10 Abs. 2 lit 2 FamFG gilt doch nach wie vor. Wie will der Richter meine Mutter ablehnen, wenn ich das beantrage. Hast Du eine Quelle?
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RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - von Alles-durch - 16-05-2021, 21:20
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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