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Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt
(16-05-2021, 20:45)kay schrieb: Ev. ist die Mutter ja auch voellig abgedriftet und es stellt sich die Frage ob Kind ins Heim soll.....

Das Abdriften wollen die seit Jahren unterm Teppich halten und wollten mir daher in inoffiziellen Gespräche immer die Rolle als Krückstock aufdrängen. Weil ich das offiziell geklärt haben wollte und die innoffizielle Krückstockrolle ablehnte, hat die FamG-Bande mich von allen Informationen abgeklempt -- bis hin zum Sorgerechtsentzug. 

Damals habe ich nämlich verlangt, dass das Kind zum Psychologen soll. Erst wurde mir inoffiziell gesagt, dass der Psychologe sinnvoll wäre, dann wurde offiziell beschlossen, dass der Psychologe nicht erforderlich sei, dann wurde mir das Sorgerecht entzogen und direkt danach ist die Mutter ohne mich zum Psychologen. 

Ich erwarte genau das selbe Vorgehen, weil es den Beteiligten am wenigsten Arbeit macht und die Ausrede erlaubt, dass die ja alles mit den Eltern versucht haben. Ob die zusätzlich Heim androhen, um Druck aufzubauen, könnte passieren.


(17-05-2021, 08:14)Austriake schrieb: Mach einfach nichts. Irgendjemand hat gemerkt, daß da was schiefgelaufen ist. Also muß dieser Irgendjemand die Sache wieder geraderücken. Nicht deine Aufgabe, und ich würde mich dagegen verwahren, mich ins Boot holen zu lassen mit der Absicht, mir Aufgaben zuzuschieben. All die Angebote, die du mal gemacht hast hinsichtlich Sorgerecht, Umgang und Betreuung stehen noch so. Es ist an der Mutter, diese Angebote anzunehmen. Will sie nicht, dann eben nicht.

Danke, dass Du wieder da bist. 

Du hast vollkommen Recht. Allerdings ist es nicht an der Mutter die Angebote anzunehmen, sondern am Gericht. Ich bin daher am Überlegen, ob ich zur Verhandlung folgende schriftliche Anträge mitbringe:

1. Aufheben Kontakt-/Umgangssperre und dafür wöchentliche Umgangsregel (wenn ich nicht da bin, dann telefonisch)
2. 1/2 Sorgerecht. Mit dem Hinweis, dass Elterngespräche nur Sinn machen, wenn ich Zugriff auf Informationen habe (bspw. über die Psychotherapie des Kindes) und die Autorität habe für das Kind die notwendigen Entscheidungen zu treffen   
3. Kinderpsychologisches Gutachten, um die Problematik des Kindes zu klären, wie ich das bereits vor 2,5 Jahren verlangt habe

Wenn das Gericht aber möchte, dass ich mit der ganzen Problematikt weiterhin nichts zu tuen habe, dann möge es Pkt. 2 + 3 ablehnen, womit es mir ebenso die Möglichkeit der Pflichtübernahme nimmt, so wie ich das vor 2,5 Jahren in der mündlichen Verhandlung bereits gesagt habe.

Der Grund für das schriftliche ist, dass ich da alleine Sitze und nicht missverstanden werden will, wenn ich ein Angebot mache und einen Antrag stelle
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RE: Wie die Helferbranche einen Vater entsorgt - von Alles-durch - 17-05-2021, 11:37
Was plant die Ex? - von Alles-durch - 19-06-2019, 22:21

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