17-05-2021, 13:10
(17-05-2021, 12:06)kay schrieb: Warum stellst Du nicht den Antrag auf ALLEINIGES Aufenthaltsbestimmungsrecht aufgrund der Probleme der "Mutter"? Du hast ja nichts zu verlieren und kannst das ja immer alles muendlich abaendern und ggfls. zurueckziehen.
Ich habe eine ganze Menge zu verlieren!
In der letzten Verhandlung und auch in diversen Schriftsätzen hat der Umgangspfleger behauptet, dass ich meine Auslandsreisen nur vorschieben, weil ich will, dass die Mutter unter der Erziehungslast zusammenbricht, um mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht unter den Nagel zu reissen.
Der Beschluss könnte das feststellen und mir abverlangen, wie jeder normale Mensch in den Schulferien Urlaub zu machen oder ins Ausland zu reisen. Mindestens müßte ich die Notwendigkeit meiner Auslandsreisen nachweisen oder umziehen, was ich alles nicht will.
Guckst Du hier:
https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hess...des-Vaters
Ich müßte meine Freundin heiraten, damit die nach Deutschland kann. Wir lieben uns -- sie ist aber ein 20 Jahre jüngerer Zierfisch, während ich ein reicher, weißer, alter Sack bin -- die Beziehung wäre also im Eimer, spätestens wenn die ohne mich zu lieben, unterhaltsberechtigt ist.
Klar würde ich das alles für meine Tochter machen. Aber nur unter der Bedingung, dass offiziell festgestellt wird, dass die Ex fertig ist.