20-05-2021, 19:24
(20-05-2021, 19:15)Alles-durch schrieb: Wir verhandeln Sorge und Umgang.Das müssten doch meines Wissens nach zwei getrennte Verfahren sein.
Welches Verfahren steht als erstes an?
SGR würde ich erstmal lassen, weil....
1) wächst Dir alles sonst über den Kopf
2) erst nach funktionierenden Umgang/Kontakt erhöhen sich ggf. die Chancen auf SGR
3) es wurde Dir entzogen und das bedeutet §1696 BGB --> erschwertes Zurückerlangen des SGR
(20-05-2021, 19:15)Alles-durch schrieb: 1. Aufhebung der Kontakt und Umgangssperre
2. Umgang, wenn ich in Deutschland bin - !!!unbegleitet!!!
Die beiden Sachen würde ich machen und auf keinerlei Aggression mehr eingehen.
Also, Umgang ja - Rest egal.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)