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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Gemessen an dem, was du schon über die Beiständin geschrieben hast ist das gar nicht mal so schlecht. Die schwachsinnige Schlussfolgerung natürlich nicht, aber das stand bei der ja vorher schon fest.

Deine Argumentation kann nach hinten losgehen. Damit sagst du, dass ihr nicht zusammenarbeiten könnt, was Richter als Voraussetzung für ein Wechselmodell sehen. Bleibt also ein "sie oder ich" Verfahren. Und da hast du leider die üblichen Nachteile aufgrund deines Geschlechts. Die Veränderungen wird der Richter gering werten, bei sowas heisst es dann immer, dass Kinder heute ja sowieso öfter umziehen. Wichtiger wird die Frage sein, zu wem das Kind mehr Bindungskontinuität hat.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von p__ - 25-05-2021, 23:03

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