31-05-2021, 13:37
(30-05-2021, 19:37)Apfelmuss schrieb: Dann ordnete die Richterin ein Sachverständigengutachten an, um festzustellen, wer die Hauptbezugsperson des Kindes sei und meinte, dass entsprechend diesem Gutachten das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Dazu sagte sie, dass sie in letzter Zeit schon einige Fälle erlebte, wo die Mutter nach Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in ein anderes Land gezogen sei.
Es ist unfassbar, wie selbstsicher diese Schergen sind.
"Normalerweise" wäre dies ein Grund, der Mutter das ABR keinesfalls zu geben.
Aber hier fühlt die Richterin sich sogar so sicher, dass sie ihre Macht über den Beschluss sogar als Drohung missbraucht.
Du solltest unbedingt Deinem Antrag hinzufügen, dass hier die unmittelbare Gefahr besteht, dass das Kind aus seinem Umfeld (Wohnumfeld, Bezugspersonen, Freunde) gerissen wird, falls das ABR an die Mutter gehen sollte. Sogar die Richterin hat dies vermutet.
Allein deshalb muss das ABR an Dich gehen, weil Du den Verbleib des Kind im Umfeld gerantierst.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)