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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
(03-06-2021, 17:54)Apfelmuss schrieb: Ich habe mein Kind an zwei Tagen in der Woche mit Bringen-, Abholen vom Kindergarten, Nachmittagsaktivitäten und Zubettbringen. 
Jede zweite Woche fahre ich vom Fr morgen bis So abend zusätzlich mit ihm weg.

Das macht 7 von 14 Tagen und wird von KM nicht bestritten.
Ich befürchte Du machst Dir etwas vor.
Um auf Kontinuität eines praktiziertes WM's zu pochen, muss die Situation Hieb- und Stichfest sein.

Fr morgen bis So abend sind es eher 2 bis 2 1/2 Tage. In jedem Falle sind es nur 2 Übernachtungen.
Dann plus 2 Tage in der Woche
= höchstens 6 1/2 Tage von 14 Tagen
somit kein Wechselmodell


Jetzt hat die Alte noch das hier geschrieben.....
(09-11-2020, 22:45)Apfelmuss schrieb: Sonst werden in dem Brief mir emotionale Ausbrüche vor dem Kind vorgeworfen. Es handelt sich dabei darum, dass die Frau trotz meines Wunsches mit ihr nicht gemeinsam zu essen, sich an den Tisch mit mir und meinem Sohn an meinen Tagen setzt. Außerdem wird behauptet, die Wohnverhältnisse lassen keine Aufteilung der Wohnung zu. ..... Sie schläft im Durchgangszimmer.
In Deinen 2 Tagen in der Woche findet somit keine 100%ige Betreuung durch dich statt, weil sie mit Euch am Esstisch sitzt.

Allenfalls ist es keine sichere Trennung der Betreuungsregelung.
Auch das Schlafen im Wohnzimmer verwässert die Aufteilung der Betreuung.
Es gibt somit schon "Argumente" der Richterin hier auch den Hauptelternteil ermitteln zu wollen.

Hinzu kommt, dass bei unsicherer Betreuungslage Du 40h/Woche arbeitest und die Alte nur 20h/Woche. Bei 100% sicherer zugeordneter Betreuung wäre kein Problem. aber wenn man ermittelt, abschätzt und kalkuliert....dann zieht der länger arbeitende Teil tendenziell den Kürzeren.

Ich würde hier trotzdem immer pari gehen....
Sagt die Alte, sie sitzt bei Euch mit am Esstisch, dann erwiderst Du: "kein Problem, denn ich mache ja das Gleiche." Man muss dann eben argumentieren, dass es positiv ist, wenn das Kind auch nach der Trennung die Eltern gelegentlich zusammen sieht. Bis auf solch wenige Ausnahmen zugunsten des Kindes, ist aber schon alles säuberlich getrennt.
Klar, wird sie die Streitkarte spielen....das musst Du weglächeln.
Als wir die Orientierung verloren hatten, verdoppelten wir die Anstrengungen (Mark Twain)
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von Ruckzuckmaschine - 03-06-2021, 19:11

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