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Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell?
Die Idee ist richtig, bringt aber an dieser Stelle nichts. Es läuft unter derselben Überschrift wie "Umgang kaufen". Der Vorwurf, das Wechselmodell nur zu wollen weil man damit Unterhalt spare ist so gaga, dass er nur von jemand geäussert wird, der zum Wechselmodell ohnehin eine hasserfüllte und ewiggestrige Haltung hat. So eine Richterin schiesst so oder so mit beliebig vielen weiteren Patronen, bis sie schliesslich ihren längst bereitliegenden Textbaustein zur Ablehnung des Wechselmodells hinaushaut. Nicht die Argumente sind das Problem, sondern das Juristengesockse, dem eigentlich wegen erwiesener Unfähigkeit und Kindesmissbrauchs ein Berufsverbot erteilt gehört. Ab in die Kläranlage, die Gärung im Faulturm überwachen, vielleicht schaffen sie wenigstens das.

Wenn, dann erreicht man damit nur bei der Mutter etwas. Wie gesagt, wie "Umgang kaufen". Geld bieten fürs Wechselmodell. Und nach zwei Jahren und genügend Kontinuität dann ggf. absenken.
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RE: Psychisch kranke Frau. Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht/Wechselmodell? - von p__ - 04-06-2021, 14:25

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