16-06-2021, 10:10
Negativ. Die Tochter würde ihre Probleme zu euch mitbringen. Offenbar ist sie in einem Alter, in dem die Eltern ohnehin nur noch der zuständige Hotelbetrieb sind und das Töchterlein tut, was es will. Du wirst mit ihr ebenso Ärger bekommen, weil du ihre Vergangenheit nicht ändern kannst. Der Ärger kann auch deine jetzige Familie zerreissen. Väter sollten es verweigern, wenn sie dann schliesslich den Schaden übernehmen dürfen, den die Erziehungsjahre der Mutter angerichtet haben. Nicht mehr unser Bier.
Wenn die Mutter die Internatskosten übernimmt, warum nicht in Internat? Ist Jacke wie Hose. Weiss sie auch, dass dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden, obwohl das Kind noch nicht volljährig ist? Es gilt § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB.
Wenn die Mutter die Internatskosten übernimmt, warum nicht in Internat? Ist Jacke wie Hose. Weiss sie auch, dass dann beide Elternteile barunterhaltspflichtig werden, obwohl das Kind noch nicht volljährig ist? Es gilt § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB.